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5 மார்., 2017

Der Monsterprozess Nach acht Jahren Verfahren müssen sich zwölf Tamilen und ein Deutscher acht Wochen lang vor dem Bundesstrafgericht wegen Terrorfinanzierung verantworten. Aktuelle Jihad-Fälle bleiben liegen.

Gedenkfeier für einen getöteten Tamilenführer auf dem Zürcher Helvetiaplatz im Mai 2009. Foto: Doris Fanconi

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26 Jahre hat der Bürgerkrieg in Sri Lanka gedauert, bis 100'000 Menschen sind umgekommen. Gegen Ende der Schlachterei schickten die aufständischen Tamilen sogar Kinder an die Front, die Regierungstruppen richteten Gefangene hin, es gab Kriegsverbrechen auf beiden Seiten. Die Grausamkeiten endeten im Mai 2009 mit einer vernichtenden Niederlage der tamilischen Minderheit.
Im selben Monat begann die Bundesanwaltschaft gegen Exponenten der Tamil Tigers zu ermitteln. Der Vorwurf: Mit Geld hätten Tamilen-Führer, die in der Schweiz leben, den Krieg in der Heimat verlängert und grausamer gemacht.
Es wurde ein monströses Verfahren. Zehn Männer wurden festgenommen, und allein in der Schweiz wurden zwei Dutzend Liegenschaften durchsucht. Ermittler führten weit über 200 Einvernahmen durch. Der Bund ersuchte 23 Staaten um Rechtshilfe. Die Länderliste – von den Nachbarstaaten über die Ukraine bis nach Malaysia und natürlich Sri Lanka – zeigt die internationale Dimension des mutmasslichen
Verbrechens.
Nun, nach acht Jahren, müssen sich 13 Angeklagte vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Auch hier, in Bellinzona, sprengt die Sache den üblichen Rahmen. Die Richter haben für die Verhandlung acht Wochen reserviert, montags bis donnerstags, freitags ist meist frei. Nicht nur die Beschuldigten, die sich alle längst wieder auf freiem Fuss befinden, müssen sich den Grossteil des Sommers für Gerichtstermine freihalten. Auch ihre Anwälte und die Vertreter der Anklage sind ab dem 6.Juni fast zwei Monate lang blockiert. Denn dann steht der grösste Schweizer Terrorprozess an seit der Schaffung des Bundesstrafgerichts in Bellinzona im Jahr 2004.
Schlechte Kontrolle bei der CS
Bei den Strafverteidigern läuft es darauf hinaus, dass sie sich in ihren anderen Fällen vertreten lassen müssen. Bei der Terrorabteilung der Bundesanwaltschaft, die heute mit allein rund 70Strafverfahren aus dem Jihadbereich stark absorbiert ist, stauen sich derweil die Fälle noch etwas mehr.
Nicht involvierte Terrorbekämpfer, aber auch Verfahrensbeteiligte kritisieren Verfahrensdauer und Prioritätensetzung der Bundesanwaltschaft – allerdings nur anonym. Ein Anwalt sagt: «Statt um aktuelle Terrorgefahr kümmert man sich um Vergangenheitsbewältigung.» Die Bundesanwaltschaft kontert die Kritik: Sie sei «zuständig für die Verfolgung strafbarer Handlungen, die der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen». Sie setze «ihre Ressourcen entsprechend der ­Notwendigkeit in den einzelnen Delikts­bereichen ein».
Die Hauptvorwürfe richteten sich gegen Tamilen aus allen Landesteilen ausser dem Tessin. Die Beschuldigten werden dem schweizerischen Ableger der Tamil Tigers zugerechnet, der laut der Bundesanwaltschaft unter dem Namen World Tamil Coordinating Committee (WTCC) operierte. Sie brachten, so der Vorwurf, die tamilische Diaspora in der Schweiz dazu, den Krieg in der Heimat mitzufinanzieren. Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt, dass die Angeklagten Landsleute «einer eigentlichen ökonomischen Analyse unterzogen» haben. So seien «mögliche Kreditnehmer eruiert» worden. Manchmal war dann mehr Druck nötig, manchmal weniger, manchmal gar keiner, bis die Ausgesuchten mitmachten. Was Zwang war und was freiwillig, dürfte in Bellinzona eines der zentralen Themen sein.
Für das, was folgte, hatten die Beschuldigten laut Anklage ein «ausgeklügeltes Kleinkreditsystem» geschaffen. Um an Darlehen zu gelangen, stellten zwei Finanzintermediäre den Tamilen massenhaft gefälschte Lohnausweise aus. Dies geschah über die Solothurner Anchali Finanz GmbH und die Berner Anisch Consulting AG. Als vermeintlich gut verdienende Angestellte bekamen die Tamilen bei der Bank Now, die zur Credit Suisse gehört, Kredite. Die internen Kontrollen versagten. Ein deutscher Ex-Angestellter der Bank ist mitangeklagt. Niemandem bei der CS-Tochter scheinen die unzähligen sehr ähnlichen falschen Lohnausweise aufgefallen zu sein.
Stattdessen gab es grosszügig Darlehen, bis 100'000Franken. Das Geld floss an das WTCC. Kuriere brachten es in bar aus der Schweiz nach Dubai und Singapur; in guten Monaten bis zu einer Million Franken. Insgesamt sind gemäss Analysen der Bundeskriminalpolizei 15 Millionen auf diesem Weg zu den Tamil Tigers gelangt, «auch zur Finanzierung von Waffenkäufen».
Weg von der Terrorliste
Laut der Anklage waren die Beschuldigten Mitglieder oder Unterstützer einer kriminellen Organisation. Die weiteren Vorwürfe: Betrug, Falschbeurkundung und Geldwäscherei. Doch der Knackpunkt wird sein: Waren die Tamil Tigers überhaupt eine kriminelle Organisation? Oder sind sie eine Befreiungsbewegung? Die Fragen sind so zeitlos wie global. Sie stellen sich bei der PKK wie der Hamas wie bei den militanten Tamilen.
Gerichte in anderen europäischen Ländern wie Deutschland haben die Frage in ähnlich gelagerten Fällen beantwortet – manchmal, aber nicht immer zum Nachteil angeklagter Tamilen. Es gab Verurteilungen, aber auch Freisprüche. Zuletzt, im vergangenen September, hat die Generalstaatsanwältin des Europäischen Gerichtshof verlangt, die Tamil Tigers von der EU-Terrorliste zu streichen.
In der Schweiz sind die Tamil Tigers gar nicht illegal. Verboten sind einzig al-Qaida, der IS und verwandte Organisationen. Deshalb muss die Bundesanwaltschaft nun nachweisen, dass die Tamil Tigers eine kriminelle Organisation waren. Eine kriminelle Organisation hält ihren Aufbau und ihre personelle Zusammensetzung geheim. Ihr Zweck: Gewaltverbrechen zu begehen oder sich mit verbrecherischen Mitteln zu bereichern. So steht es im Schweizer Strafgesetz. Trifft das auf die militärisch organisierten Tamilen zu? An solchen Fragen könnte das Verfahren scheitern. Das Bundesstrafgericht will dazu zwei Experten anhören, einen Historiker und einen Juristen. Doch zuletzt müssen die Richter entscheiden: Was ist Terror?
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 07.02.2017, 23:27 Uhr

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